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Unsere Studiengänge

Promotion an der HS Gesundheit

Ab Oktober 2023 wird es möglich sein, an der Hochschule für Gesundheit ein Promotionsvorhaben zu verfolgen. Dieses Vorhaben kann bei einer zeitgleichen Einschreibung an der Hochschule für Gesundheit, wie auch am Promotionskolleg NRW (PK NRW), realisiert werden.

Lesen Sie dazu gerne diese ausführlichen Hinweise auf dieser Seite, die Ihnen dabei behilflich sein werden, sich über die Promotion, sowie die notwendigen Schritte ausführlich zu informieren.

Das PK NRW

Auch auf den Internetseiten des Promotionskollegs NRW / PK NRW sind eine Reihe an Informationen zu finden:

Homepage des PK NRW

Allgemeine Hinweise

Grundsätzlich gilt, dass die gesetzlichen Vorgaben nach § 67 (4) des Hochschulgesetzes (HG) NRW erfüllt sein müssen, um am PK NRW zur Promotion angenommen zu werden. Demnach erhält Zugang zum Promotionsstudium, wer i.d.R. einen Master- oder vergleichbaren Abschluss nachweist.

Rechtsgrundlagen

Sowohl die Einschreibung, als auch weitere Bestimmungen während der Promotion sind durch bestimmte Rechtsgrundlagen geregelt. Dazu gehören neben der Einschreibungsordnung der Hochschule, auch die Rahmenpromotionsordnung des PK NRW, wie auch die jeweiligen Promotionsordnungen der jeweiligen Abteilung, in der das Promotionsvorhaben angesiedelt ist. Darin werden u.a. weitere Voraussetzungen bzw. Anforderungen, sowie der Ablauf des Promotionsverfahrens beschrieben.

Austausch von Informationen

Sowohl das PK NRW, als auch die Hochschule stehen für die Dauer Ihrer Promotion in stetigem Kontakt. Zu folgenden Gelegenheiten stimmen diese sich eng ab:

In Fällen einer Einschreibung, der Aufhebung von Auflagen, einer Rückmeldung, der Beurlaubung vom Studium, bis hin zur Exmatrikulation informieren sich die Hochschule und das PK NRW jeweils gegenseitig.

Services und Beratung

Auf den Internetseiten des PK NRW finden Sie in einem separaten Kapitel ausführliche Hinweise und Angebote zu den Themen

Services und Beratung

Besonderheit:

Für den Fall, dass Sie über ausländische Bildungsabschlüsse verfügen, möchten wir Sie bereits frühzeitig darauf hinweisen, dass es ggf. zu verlängerten Bearbeitungszeiten bzw. (im Falle der Überprüfung Ihrer Unterlagen durch Uni-Assist e.V.) weiteren Kosten kommen kann.

Ihre Vorbereitungen

Recherchieren Sie zuerst, welches professorale Mitglied für die Betreuung Ihres Promotionsvorhabens infrage kommen könnte. Informationen zu professoralen Mitgliedern und ihrer Forschungsschwerpunkte werden u.a. auf den Webseiten der Abteilungen des PK NRW unter "Mitwirkende" vorgestellt.

Kontaktieren Sie das für eine Betreuung infrage kommende professorale Mitglied. Für die erste Kontaktaufnahme empfiehlt es sich, eine E-Mail an den*die Professor*in zu richten, in der Sie um einen Gesprächstermin bitten, sich kurz vorstellen und Ihr Promotionsvorhaben skizzieren. Falls möglich, fügen Sie der E-Mail ein kurzes Exposé Ihres geplanten Promotionsvorhabens bei.

Informieren Sie sich parallel dazu über die Abteilung der potentiellen Betreuungsperson, die dort angebotenen Promotionsprogramme, sowie die Voraussetzungen für eine Annahme als Doktorand*in.

1. Betreuungszusage

Haben Sie eine Betreuungsperson gefunden, holen Sie zunächst eine Betreuungszusage von ihr ein. Die unterschriebene Betreuungszusage ist zwingend für die Einschreibung an der Hochschule. Die Vorlage der Betreuungszusage wie auch weiteren Betreuungen finden Sie unter "Dokumente zum Download" unten auf der folgenden Seite:

www.pknrw.de/pknrw/promotionsprogramme

2. Betreuungsvereinbarung

Außerdem füllen Sie im Nachgang gemeinsam mit der Betreuungsperson die Betreuungsvereinbarung aus und lassen sich diese von allen Beteiligten unterschreiben. Besprechen Sie mit Ihrer Betreuungsperson u.a. auch die weitere Zusammensetzung des Betreuungsteams.

Betreuungsvereinbarung


Diese Vereinbarung legt u.a. verbindlich für alle Beteiligten fest: beteiligte Personen (Promovierende*r, Erstbetreuer*in, Zweitbetreuer*in, Drittbetreuer*in / Mentor*in), Thema, Zeitraum und Art der Promotion, angestrebter Doktorgrad, Abteilung bzw. Promotionsprogramm des PK NRW, Arbeits-/Zeitplan der Dissertation

Verständigen Sie sich außerdem darüber, in welchen der zur Verfügung stehenden Studienfächer Sie sich in diesem Zusammenhang einschreiben möchten.

Kontakt allgemein

Bei inhaltlichen Fragen zum Thema Promotion nehmen Sie gerne Kontakt mit unserer Forschungsreferentin auf:

Anke Osterhoff

Auf dem Bild sieht man Anke Osterhoff.

Forschungsreferentin

Stabsstelle Forschung und Transfer

5. Etage, Raum 5108

Tel. +49 234 777 27 609
Fax +49 234 777 27 809

Anke.Osterhoffhs-gesundheit "«@&.de

Die Einschreibung

Die Einschreibung erfolgt an der Hochschule, an der Sie Ihr Promotionsvorhaben durchführen möchten. Dabei handelt es sich in der Regel um diejenige Hochschule, der die/der erstbetreuende Professor*in angehört.

Sofern Sie die formalen Voraussetzungen für eine Promotion erfüllen, werden Sie an unserer Hochschule immatrikuliert. Weitere Hinweise zu den konkreten Abläufen finden Sie auf der ausführlichen Themenseite:

Einschreibung in Promotion

Neben anderen Unterlagen ist im Zuge der Online-Einschreibung auch die von allen Beteiligten unterzeichnete Betreuungszusage (Vorlage des PK NRW) vorzulegen.

Wichtig:

Die Einschreibung an unserer Hochschule erfolgt solange unter Vorbehalt, bis die finale Annahme am PK NRW erfolgt ist.

In der Regel wird hierzu eine Frist bis zum Ende des jeweiligen Semesters gewährt.

Nach der Einschreibung bei uns

Nach erfolgter Einschreibung an unserer Hochschule stellen Sie zeitnah einen Antrag auf Annahme als Doktorand*in beim PK NRW.

Hierüber entscheidet der jeweilige Promotionsausschuss der zuständigen Abteilung des PK NRW. Über diese Entscheidung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Darin werden Sie u.a. über ggf. notwendige Auflagen informiert.

Nach Ihrer Immatrikulation sind Sie als eingeschriebene*r Doktorand*in am PK NRW gleichzeitig Mitglied des PK.

"KISS"

Neben dem Antrag auf Annahme als Doktorand*in beantragen Sie auch die Einschreibung am PK NRW. Dazu steht Ihnen das "Kolleginformations- und Steuerungssystem / KISS" des PK NRW zur Verfügung.

Rückmeldung

Als Doktorand*in nach dem Promotionsrecht des PK NRW sind Sie verpflichtet, sich für die Dauer Ihrer Promotion für das jeweils nächste Semester sowohl an unserer Hochschule, als auch am PK NRW zurückzumelden.

Die Rückmeldung an unserer Hochschule erfolgt durch die fristgerechte Überweisung des Semesterbeitrages. Um dieser Verpflichtung nachzukommen werden Sie jeweils frühzeitig per E-Mail aufgerufen.

Sollte der Bedarf bestehen, sich anstelle einer Rückmeldung für das bevorstehende Semester vom Studium beurlauben zu lassen, nehmen Sie bitte frühzeitig zwecks Beratung Kontakt mit dem Studierendenservice auf.

Lesen Sie zur Rückmeldung auch diese ausführlichen

Hinweise zur Rückmeldung

Exmatrikulation

Das Promotionsvorhaben selbst ist in der Regel auf die Dauer von insgesamt fünf Jahren befristet.

Ihr Studium endet in der Regel, sobald die mündliche Promotionsprüfung (Disputation) erfolgreich abgelegt wurde bzw. zum Ende des Semesters, in dem die Disputation erfolgt ist.

Nach Abschluss Ihres Promotionsvorhabens nutzen Sie bitte den

Antrag auf Exmatrikulation

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