Zum Hauptinhalt springen
Unsere Studiengänge

Das Deutschlandsemesterticket / Einführung seit 01.03.2024

Erstmals zu Beginn des Sommersemesters 2024 machen die deutschen Verkehrsverbünde das Semesterticket mit bundesweiter Gültigkeit möglich. Nach dem Beschluss des Studierendenparlamentes unserer Hochschule steht fest: Seit Start zum Sommersemester 2024 (01.03.2024) steht auch den Studierenden der HS Gesundheit das Deutschlandsemesterticket zur Verfügung.

Damit ist gleichzeitig das seit Mai 2023 bestehende "Ticket-Upgrade" hinfällig. Dieses wird nicht weiter innerhalb von RIDE zum Kauf angeboten.

Auf dieser Themenseite rund um das Deutschlandsemesterticket finden Sie eine Reihe an hilfreichen Informationen. Nutzen Sie in Vorbereitung auf das neue Ticket frühzeitig die Möglichkeit, sich umfassend mit den Neuerungen zu befassen.

Informieren Sie sich dazu in den folgenden Kapiteln:

15.Feb2024

RIDE Freigabe

Am 15.02. erfolgte die Freigabe von RIDE zum Abruf des Deutschlandsemestertickets

01.Mär2024

Das Deutschlandticket startet

Zum 01.03. begann die Gültigkeit Ihres bundesweiten Semestertickets

5 kurze Schritte zum Ticket

Folgen Sie diesen 5 kurzen Schritten, um künftig Ihr Semesterticket mit bundesweiter Gültigkeit abrufen zu können.

Weiter unten werden Ihnen zusätzlich ausführliche Antworten zu bestimmten Fragestellungen gegeben, die für Sie ebenfalls von großer Bedeutung sein werden. Nutzen Sie dazu unsere ausführlichen

FAQs zum Deutschlandsemesterticket

Ticket jetzt abrufen!

Lesen Sie bitte vorab sorgfältig die Hinweise dieser Seite.
Starten Sie dann gerne hier den Abruf Ihres persönlichen Deutschlandsemestertickets über die

  Anwendung RIDE

1 - Nutzen Sie den obigen Link zur Anwendung RIDE, dort werden Sie zur Eingabe Ihres Hochschulaccounts aufgefordert. Über diese Single-Sign-On-Seite authentifizieren sich ticketberechtigte Studierende. Ein vorheriger Login im Portal der Hochschule ist nicht nötig.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie in diesem FAQ-Artikel.


2 - Nach einer erfolgreichen Validierung erfolgt die Anzeige des persönlichen (Deutschland-)Tickets für das aktuelle bzw. bevorstehende Semester. In besonderen Fällen kann hier auch mehr als ein Ticket angezeigt werden.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie in diesem FAQ-Artikel.


3 - Wurde ein Ticket ausgewählt, wird dieses in Form eines QR-Codes angezeigt. Dieser kann bspw. im Falle einer Fahrscheinkontrolle vorgezeigt werden.

4 - Im ausgewählten Ticket kann nach unten gescrollt werden. Dort werden alle ticketrelevanten Informationen angezeigt. Dazu gehören neben dem Gültigkeitszeitraum auch Angaben zur eigenen Person.

Tipp: Ticket in Ihrer Wallet

Wir empfehlen Ihnen, das ausgewählte Ticket in die persönliche (Google-/Apple-) Wallet Ihres Smartphones zu übernehmen. Die Funktion finden Sie ebenfalls in RIDE Campus. Scrollen Sie dazu im Ticket ganz nach unten.

Informieren Sie sich gerne frühzeitig, falls Sie eine solche persönliche Wallet auf Ihrem Smartphone bislang noch nicht nutzen.

5 - In der Wallet wird das Ticket ab diesem Zeitpunkt für die Dauer der Gültigkeit angezeigt.

FAQs zum Deutschlandsemesterticket

Um Ihnen den Umstellungsprozess auf das neue Deutschlandsemesterticket zu erleichtern, wird auf diesen Seiten ausführlich auf bestimmte Fragestellungen eingegangen.

Lesen Sie zur besseren Information gerne folgende Einträge.

Hintergrundinformationen

Bereits durch die Entrichtung des jeweiligen Semesterbeitrages zahlen Studierende im Zuge von Einschreibung / Rückmeldung u.a. einen Anteil für die Mobilität im ÖPNV. Hier finden Sie weitere Informationen zum Semesterbeitrag, insbesondere zur

Höhe und Zusammensetzung

 

Umsetzung einzig via RIDE Campus

Zu der künftigen Umsetzung via RIDE Campus bestehen derzeit keine Alternativen. Die Deutschlandsemestertickets können somit künftig weder auf Studierendenausweisen / Chipkarten, noch per "Ticket2Print"-Lösungen zur Verfügung gestellt werden.

Wegfall der Mitnahmeregelungen

Im Vergleich zu der bisherigen (VRR-/NRW-)Ticketlösung ermöglicht das Deutschlandsemesterticket (gültig ab März 2024) vorerst keine Mitnahme von Fahrrädern bzw. Personen.

Die bisherigen Mitnahmeregeln enden somit zum 29.02.2024.

Mögliche Veränderungen zu kommenden Semestern sind jedoch nicht ausgeschlossen - die jeweiligen Hochschul-ASten stehen hier im Austausch mit den Verkehrsverbünden.

Ablösung der alten Tickets

Mit Start des Deutschlandtickets zum 01.03.2024 wird die bisherige Ticketlösung (als eTicket auf der Chipkarte) abgelöst.

In diesem Zuge werden alle Fahrberechtigungen (VRR- sowie NRW-Semesterticket als elektronisches Ticket auf den Studierendenausweisen) zum 29.02.2024 für ungültig erklärt.

Die auf Ihrer Chipkarte befindlichen Tickets werden im Hintergrundsystem der BOGESTRA zu diesem Tag beendet. Ab dem Sommersemester 2024 steht das künftige Ticket einzig in der hier beschriebenen Form via RIDE zur Verfügung.

Ende des "Ticket-Upgrades"

Das seit Mai 2023 bestehende Angebot eines Ticket-Upgrades steht nicht weiter zum Kauf bereit.

Bestehende Ticket-Upgrades laufen selbstverständlich weiter, diese enden jedoch spätestens am 29.02.2024.

Ticketberechtigung und Authentifizierung

Gemäß des Ticketvertrages zur Nutzung des Deutschlandsemestertickets berechtigt sind in der Regel ordentlich immatrikulierte sowie beurlaubte Studierende (inkl. Promovierende).

Nicht berechtigt sind hingegen Zweit- sowie Gasthörer*innen.

Der Ticketvertrag regelt darüber hinaus noch einige Tatbestände, die in bestimmten Fällen zu einer Befreiung bzw. Erstattung führen könnten. In aller Regel ist hierfür der AStA der Hochschule zuständig.

Infos und Kontakt zum AStA

Um ein Ticket via RIDE Campus abrufen zu können, wird im Zuge der Authentifizierung überprüft, ob es sich beim jeweiligen User aktuell um eine/n ticketberechtigte/n Studierende/n handelt.

Technische Authentifizierung

Bei Interesse finden Sie hier zusätzlich eine ausführliche Beschreibung, auf welchem technischen Weg der Abruf eines Tickets durch die Anwendung RIDE Campus ermöglicht wird:

Hierzu werden Sie zuerst auf eine "Single-Sign-On"-Seite der Hochschule für Gesundheit geleitet. Mit Hilfe dieser Seite ("Identity Provider / ldP") kann die Hochschule sicherstellen, dass sich einzig Nutzer*innen gegenüber Dritten ("Service Providern / SP") als Studierende authentifizieren, die es auch wirklich sind. Hierzu wird der Dienst "Shibboleth" genutzt.

Im Hintergrund wird nach der Eingabe von Benutzername und Passwort geprüft, ob es sich bei dem Login zum aktuellen Zeitpunkt um eine*n ticketberechtigte*n Studierende*n der HS Gesundheit handelt. Der Anfragezweck, der den Nutzer*innen auch in der Anzeige entsprechend dargestellt wird, lautet mit Blick auf das Semesterticket "Anmelden bei RIDE".

Die eingegebenen Login-Daten werden hierbei selbstverständlich nicht an den SP übertragen!

Einzig die für die Nutzung des Dienstes, sprich für den Abruf des Tickets, erforderlichen Daten werden durch die Hochschule an den SP übermittelt, sodass mit Hilfe der Daten das personalisierte Ticket erzeugt werden kann. Bei diesen Daten handelt es sich um: Vorname, Nachname, Geburtsdatum sowie die entsprechende Gültigkeit der Fahrgenehmigung.

Abruf von Tickets und deren Gültigkeit

Nach der oben beschriebenen Authentifizierung (siehe Screenshot 1) steht der Abruf des betreffenden Tickets zur Verfügung. Das Ticket wird in Form eines QR-Codes angezeigt (siehe Screenshot 3) und kann so bspw. im Falle einer Fahrscheinkontrolle vorgezeigt werden.

Tipp: Übernahme in die Wallet

Wir raten Ihnen außerdem dazu, das Ticket von dort aus in die persönliche (Google- / Apple-) Wallet Ihres jeweiligen Smartphones zu übernehmen (siehe Screenshots 4-5).

Während des Rückmeldezeitraums

Bei der Anzeige von gültigen Tickets kann es (z.B. kurz vor einem Semesterwechsel) zeitweise zu einer Besonderheit kommen. Im Laufe dieses Rückmeldezeitraums stehen Studierenden über RIDE Campus (bspw. ab Juli 2024) zeitweise zwei Tickets für unterschiedliche Semester parallel zur Verfügung.

Dabei handelt es sich zum einen um das Ticket für das aktuelle / noch laufende Semester, zum anderen bereits um das Ticket für das bevorstehende Semester, zu dem bereits eine Rückmeldung vorliegt.

So kann sichergestellt werden, dass bei Bedarf (z.B. bei Verlust des Tickets oder einem neuen Endgerät) unproblematisch und in kürzester Zeit die jeweils gewünschte Fahrgenehmigung abgerufen und genutzt werden kann.

Zum Ende des Studiums

    Im Falle einer Exmatrikulation endet die Fahrgenehmigung mit Ablauf des Tages, zu dem auch die Exmatrikulation gilt. Weitere Informationen dazu finden Sie im folgenden FAQ-Kapitel zur Exmatrikulation.

    Grundsätzliches Ende der Gültigkeit

    Die Gültigkeit der Deutschlandticket-Fahrberechtigung endet jeweils immer mit dem letzten Tag des jeweiligen Semesters:
    - zum Wintersemester jeweils am 31.08.,
    - zum Sommersemester jeweils am 28./29.02.

    In Vorbereitung auf das nächste Semester kann dann erneut das Folge-Ticket abgerufen werden. Dieses soll spätestens 14 Tage vor Semesterstart zur Verfügung stehen.

    Abruf des Tickets "in 30 Sekunden"

    Der Abruf des Tickets wurde bereits oben in 5 Schritten erläutert. Hier finden Sie zusätzlich eine Beispiel-Darstellung in Form eines kurzen Video-Clips, der sowohl die Authentifizierung, den Abruf sowie die Übernahme in die Wallet zeigt.

    Schauen Sie sich dieses gerne im Vollbild-Modus an.

    Abläufe bei Beurlaubung & Exmatrikulation

    Hier werden die Unterschiede der beiden Verfahren ausführlicher dargestellt:

    Beurlaubung

    Studierende können sich zwischenzeitlich vom Studium beurlauben lassen. Diese Beurlaubung gilt immer für ein gesamtes Semester.

    Die Beitragsordnung der Studierendenschaft im Zusammenhang mit den gültigen Verträgen zum Deutschlandsemesterticket ermöglicht es Studierenden, auch während einer Beurlaubung fahrberechtigt zu sein und somit das Deutschlandsemesterticket weiter zu nutzen. Dazu ist selbstverständlich der entsprechende Anteil des Semesterbeitrages zu entrichten.

    Hinweis:
    Insofern steht das Deutschlandsemesterticket beurlaubten Studierenden in der Regel vor, während und nach der Beurlaubung durchgehend zur Verfügung.

    Exmatrikulation

    Die Gültigkeit des aktuellen Tickets endet am Tag der Exmatrikulation.

    Der Ticketvertrag sieht in diesem Falle vor, dass dieser Fall unmittelbar an das Verkehrsunternehmen bzw. den dazugehörigen Dienstleister RIDE übermittelt wird. Das Ticket wird gesperrt, es steht keine gültige Fahrgenehmigung mehr zur Verfügung.

    Für den Abruf eines Tickets für das Folgesemester wäre eine nochmalige, erfolgreiche Authentifizierung nötig. Eine Exmatrikulation verhindert eine solche Validierung.

    Informieren Sie sich gerne hier ausführlich zur

    Beantragung der Exmatrikulation

    Zwei Beispiele beschreiben das unterschiedliche Vorgehen, abhängig vom jeweiligen Datum der Exmatrikulation:

    • Erfolgt eine Exmatrikulation innerhalb eines laufenden Semesters, können (unter bestimmten Umständen) anteilige Beiträge über den AStA der HS Gesundheit erstattet werden. Würde bspw. eine Exmatrikulation zum 20.06. beantragt, dann könnten die Ticketanteile der Monate Juli und August erstattet werden. Wichtig: Relevant für eine Erstattung können nur Ticketanteile von vollen, noch nicht begonnenen Monaten bis zum Semesterende sein.
    • Erfolgt eine Exmatrikulation zum Semesterende, verliert das Ticket zum 28./29.02. (Wintersemester) bzw. zum 31.08. (Sommersemester) die Gültigkeit. Es liegen keine Restbeträge vor, die ggf. über den AStA erstattungsfähig wären.

    Kontaktmöglichkeiten

    Bei Problemen während des Ticketabrufes nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unterscheiden Sie je Fragestellung bitte die unterschiedlichen Adressaten.

    In welcher Frage benötigen Sie Unterstützung?

    "Single-Sign-On" / techn. Authentifizierung

    Ihre technische Authentifizierung (via Eingabe Ihres Hochschulaccounts) gegenüber dem Server war nicht erfolgreich?

    Wichtig: Bitte überprüfen Sie zunächst die Kriterien zur Ticketberechtigung - ggf. liegt bereits dort die Ursache, dass Ihnen aus bestimmten Gründen kein Zugang bzw. Abruf eines Tickets gewährt wird.

    Sollte eine Berechtigung vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt auf mit dem

    IT-Support der HS Gesundheit

    Ticketabruf / Anwendung RIDE

    Sie konnten sich zwar erfolgreich authentifizieren, aber innerhalb von RIDE steht Ihnen das angeforderte Ticket nicht zur Verfügung? Oder treten andere Probleme im Zuge der Nutzung von RIDE (oder im Zusammenhang mit der Ticket-Anzeige in Ihrer Wallet) auf?

    Nutzen Sie in diesen Fällen gerne die Serviceangebote von RIDE:

    RIDE FAQs / Support

    Kontakt zum AStA

    Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist mit Blick auf die Umsetzung des Deutschlandsemestertickets grundsätzlich Vertragspartner des Verkehrsverbundes. Somit ist der AStA auch für Sie Ansprechpartner, wenn es um Fragen der Bezugspflicht, der Abrechnung bzw. einer möglichen Befreiung vom Ticket etc. geht.

    In bestimmten Fällen können Studierende sich von der Ticketpflicht befreien lassen bzw. im Nachgang eine Erstattung erhalten. Dies betrifft u.a. Studierende, die über mindestens drei Monate des Semesters ...

    • im Ausland sind oder

    • reiseunfähig waren bzw. die mit ärztlichem Attest nachweisen können, dass ihnen die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in dieser Zeit nicht möglich war.

    Bei den hier genannten Fragen bzw. dem Wunsch, einen solchen Antrag an den AStA zu stellen, wenden Sie sich bitte direkt an den

    AStA der HS Gesundheit


    Hinweis:
    Informationen sowie Anträge werden
    derzeit im AStA vorbereitet.

    Awards

    Logo Weltoffene Hochschulen gegen FremdenfeindlichkeitAlle Bewertungen auf StudyCheck.de lesenLogo 50 Jahre Hochschulen für angewandte Wissenschaften