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Unsere Studiengänge

Zweitstudium

Wer bereits ein Studium in Deutschland abgeschlossen hat und ein weiteres zulassungsbeschränktes Studium aufnehmen möchte, muss sich um einen Zweitstudienplatz bewerben.

Für ein Zweitstudium bewerben Sie sich

  • wenn nach Abschluss eines Bachelorstudiums die Aufnahme eines weiteren Studiums mit Abschluss Bachelor, Diplom oder Staatsexamen beabsichtigt ist;

    oder

  • wenn nach Abschluss eines Studiums mit Abschluss Master, Magister, Diplom oder Staatsexamen die Aufnahme eines weiteren Studiums mit Abschluss Bachelor, Staatsexamen, Diplom oder Master beabsichtigt ist.

Ein Studium ist abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene staatliche Abschlussprüfung (Staatsexamen) oder akademische Abschlussprüfung (z.B. Diplom oder Magisterprüfung, Bachelor) erfolgreich abgelegt worden ist und Ihnen die Abschlussnote schriftlich vorliegt (z.B. in Form von Abschlussdokumente, eines Transcript of Records, ein Schreiben durch das Prüfungsamt).

Haben Sie bis zur Bewerbungsfrist (SoSe 15.01. / WiSe in der Regel 15.07.) noch keine Abschlussprüfung abgelegt (z.B. Bachelor), können Sie folglich nicht als Absolvent*in und damit nicht als Zweitstudienbewerber*in gesehen werden. Sie nehmen dann am Zulassungsverfahren mit allen anderen Bewerber*innen teil.

Nur 3% der Studienplätze des jeweiligen NC-Studienganges an der Hochschule für Gesundheit Bochum sind für Zweitstudienbewerber*innen zugänglich.

Die Studienplätze werden nach einem Punktwert vergeben, der aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und den Gründen für das Zweitstudium gebildet wird. Darüber hinaus gelten für Zweitstudienbewerber*innen dieselben formalen Zulassungsvoraussetzungen, wie für Erststudienbewerber*innen.

Bewerbung

Ab dem Sommersemester 2021 erfolgt die Bewerbung auf ein Zweitstudium rein Online. Dazu durchlaufen Sie das Online-Bewerbungs-Portal der Hochschule für Gesundheit. Bewerben Sie sich um einen zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengang, ist vorher zusätzlich eine Registrierung über die Stiftung für Hochschulzulassung erforderlich (weitere Informationen finden Sie dazu unter Bachelor-Bewerbung mit NC.) Während Ihrer Angaben im hochschuleigenen Online-Portal werden Sie aufgefordert, folgende Unterlagen (Uploads) Ihrer Online-Bewerbung hinzuzufügen:

  • Abschlusszeugnis des Erststudiums
  • Begründung zur Aufnahme eines Zweitstudiums
  • aktuelle Nachweise, die die Begründung bekräftigen

Finden Sie hier ausführliche Informationen zu den Fallgruppen / Entscheidungskriterien / Punkten, die Ihnen Ihre Bewerbung erleichtern:

Anlage (PDF)

Finden Sie hier weitere Informationen und den Zugang zum Online-Portal

Bachelor-Bewerbung mit NC

Master-Studiengänge mit NC

Was sind "Deutsche Hochschulen"?

Gemeint sind z. B. Universitäten, frühere Gesamthochschulen, Pädagogische Hochschulen, Musikhochschulen, Kunsthochschulen, Sporthochschulen, Bundeswehrhochschulen, Kirchliche Hochschulen, Fachhochschulen einschl. der Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung. Dazu gehören ebenfalls private Hochschulen die staatlich anerkannt sind wie z.B. die FOM.

Berufsakademien sowie Vorgängereinrichtungen der Fachhochschulen, z. B. Höhere Fachschulen und Ingenieurschulen, zählen nicht dazu. Ein Teilzeit-Studium an der FernUni-Hagen ist ebenfalls nicht wartezeitschädlich.

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Team Studierendenservice

FAQ

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